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Wertminderung nach einem Unfallschaden – wir sichern Ihren Anspruch

Nach einem Unfallschaden ist ein Fahrzeug häufig fachgerecht repariert – trotzdem gilt es am Gebrauchtwagenmarkt als Unfallfahrzeug und erzielt beim späteren Verkauf meist einen geringeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser dauerhafte Wertverlust wird merkantile Wertminderung genannt.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittle ich für Sie im Raum Karlsruhe, Pforzheim, Ettlingen, Rastatt, Landau, Stuttgart, Wörth, Rheinstetten und Durmersheim, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt, und dokumentiere diese nachvollziehbar in einem Gutachten.

Was bedeutet „merkantile Wertminderung“?

Unter merkantiler Wertminderung versteht man den Vermögensschaden, der dadurch entsteht, dass ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert ist als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug. Ursache ist das erfahrungsgemäß vorhandene Misstrauen vieler Käufer gegenüber Unfallfahrzeugen – insbesondere wegen des Verdachts auf verdeckte Schäden oder spätere Probleme.

In der deutschen Rechtsprechung wird die merkantile Wertminderung grundsätzlich als ersatzfähiger Schaden anerkannt.

Wann kommt eine Wertminderung in Betracht?

Ob eine merkantile Wertminderung anzusetzen ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Wesentliche Einflussgrößen sind unter anderem:

  • Höhe und Art der Reparaturkosten
  • Fahrzeugalter und Laufleistung
  • Fahrzeugtyp und Marktgängigkeit
  • Vorschäden und deren Reparaturqualität

Bagatellschäden

Bei sehr kleinen Schäden im unteren Kostenbereich (häufig als Bagatellschaden bezeichnet) wird eine merkantile Wertminderung von Gerichten und Versicherern oft verneint. Als grobe Orientierung wird in Literatur und Rechtsprechung häufig ein Bereich von etwa 700–1.000 Euro Reparaturkosten genannt; darunter wird in vielen Fällen keine Wertminderung angesetzt. Maßgeblich ist aber immer die konkrete Schadenssituation.

Fahrzeugalter und Laufleistung

Früher wurde teilweise angenommen, dass Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter oder einer höheren Laufleistung grundsätzlich keine merkantile Wertminderung mehr erleiden. Heute wird stärker auf den Einzelfall abgestellt: Auch ältere, aber gut erhaltene und marktgängige Fahrzeuge können im Ergebnis noch eine merkantile Wertminderung aufweisen.

Fazit: Ob Wertminderung vorliegt und wie hoch sie ausfällt, lässt sich seriös nur über ein unabhängiges Schadengutachten beurteilen.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Es gibt keine gesetzlich vorgegebene Formel für die Berechnung der merkantilen Wertminderung. In der Praxis kommen verschiedene anerkannte Berechnungsmodelle zum Einsatz, zum Beispiel:

– Ruhkopf/Sahm
– Halbgewachs / DEKRA-Modell
– BVSK-Modelle
– weitere regionale Modelle

Diese Modelle berücksichtigen insbesondere:

– Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
– Reparaturkosten (netto)
– Fahrzeugalter und Laufleistung
– Umfang und Art des Schadens
– Vorschäden und Marktgängigkeit

In der gutachterlichen Praxis werden solche Rechenmodelle mit der tatsächlichen Marktsituation verknüpft. Ziel ist eine nachvollziehbare und sachgerechte Einschätzung des Minderwerts.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehört die unfallbedingte merkantile Wertminderung nach der gängigen Rechtsprechung grundsätzlich zum ersatzfähigen Sachschaden. In vielen Fällen wird sie von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten ersetzt.

In der Vollkaskoversicherung ist die Frage eines Ausgleichs für Wertminderung vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. Manche Tarife sehen eine Entschädigung für Wertminderung vor, andere nicht oder nur eingeschränkt. Hier ist ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen erforderlich.

Ich selbst erteile keine Rechtsberatung. Mein Schwerpunkt liegt in der technischen Ermittlung und Begründung der Wertminderung als Teil des Schadengutachtens.

Warum ein unabhängiges Gutachten wichtig ist

Versicherungen stellen die Wertminderung häufig in Frage oder setzen sie eher niedrig an. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten bietet Ihnen:

– eine objektive Feststellung von Schadenumfang und Reparaturweg
– eine nachvollziehbare Berechnung und Ermittlung der Wertminderung mit dokumentierter Methode
– eine klare Trennung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Minderwert
– eine belastbare Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung und für eine mögliche anwaltliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Gerade bei höherwertigen Fahrzeugen, geringer Laufleistung oder komplexeren Schäden kann die merkantile Wertminderung einen spürbaren Betrag ausmachen.

Ablauf der Begutachtung

1. Kontaktaufnahme
Sie melden sich telefonisch oder per Kontaktformular nach dem Unfall. Idealerweise liegen bereits erste Angaben zum Schaden und zum Fahrzeug vor.

2. Besichtigung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug wird – je nach Situation – bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Ort begutachtet. Es erfolgt eine detaillierte Schadenaufnahme mit Fotos, Messungen und Dokumentation der Fahrzeugdaten.

3. Schadengutachten mit Minderwertberechnung
Auf Basis der technischen Analyse und anerkannter Berechnungsmethoden wird die merkantile Wertminderung ermittelt und im Gutachten gesondert ausgewiesen.

4. Übergabe des Gutachtens
Sie erhalten das Gutachten in schriftlicher Form. Auf Wunsch können die Unterlagen direkt an die Versicherung und einen Rechtsanwalt übermittelt werden.

5. Klärung von Rückfragen
Bei fachlichen Rückfragen von Werkstatt, Anwalt oder Versicherung stehe ich zur Erläuterung des Gutachtens zur Verfügung.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für ein erforderliches Gutachten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Ihr Kfz-Sachverständiger für Wertminderung im Raum Karlsruhe und Umgebung

Ich bin als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Großraum Karlsruhe, Pforzheim, Ettlingen, Rastatt, Landau, Stuttgart, Wörth, Rheinstetten und Durmersheim für Sie tätig.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden an Marktwert verloren hat, sollten Sie die Frage der Wertminderung nicht allein der Einschätzung der Versicherung überlassen. Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit.

Technische Wertminderung (Kurz erklärt)

Neben der merkantilen Wertminderung gibt es auch die technische Wertminderung. Darunter versteht man einen bleibenden technischen Nachteil am Fahrzeug, der trotz durchgeführter Reparatur bestehen bleibt.

Typische Beispiele sind:

– Restverformungen an tragenden oder strukturrelevanten Bauteilen (z. B. Rahmen, Längsträger, Achsaufnahmen)
– eine eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit (z. B. verändertes Fahrverhalten)
– eine erhöhte Verschleiß- oder Störanfälligkeit infolge des Schadens

Von einer technischen Wertminderung spricht man also dann, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr vollständig in den Zustand vor dem Unfall zurückversetzt werden kann und daraus ein objektiver Nachteil entsteht. Relevant ist dies vor allem bei schweren Struktur- und Rahmenschäden.

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