Immer dann, wenn an einem Fahrzeug selbstverschuldet oder unverschuldet Schäden durch einen Unfall entstehen, wird ein Unfallgutachten benötigt. Es dient als Grundlage für die Schadensabwicklung mit Versicherungen und zur Beweissicherung.
Ein klassisches Unfallgutachten enthält dabei unter anderem die Schadensart und Schadenshöhe, den Wert bzw. Restwert des Fahrzeugs sowie seinen Wiederbeschaffungswert. Darüber hinaus kann eine Einschätzung der Kosten für eine Reparatur enthalten sein. Die genannten Kosten im Unfallgutachten bilden dabei stets einen ersten Anhaltspunkt und sind nicht verbindlich.
Unfallgutachten sind zentraler Bestandteil der Beweissicherung im Falle eines Unfalls. Sie enthalten den aktuellen Wert des Fahrzeugs sowie die durch den Unfall entstandenen Schäden. Durchgeführt von mir als unabhängigem Kfz-Gutachter können sie gegenüber der Versicherung und vor Gericht als Beweis genutzt werden. Sie stellen sicher, dass sämtliche entstandenen Schäden erkannt und dokumentiert wurden und Ihnen als Geschädigtem keine Nachteile entstehen.
Bei Unfallgutachten wird grundsätzlich zwischen Haftpflichtschäden und Kaskoschäden unterschieden.
Kfz-Haftpflichtschäden sind solche, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Unfälle, bei denen Sie selbst nicht Verursacher sind. In solchen Fällen ist der Unfallgegner zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Die Regulierung von Schäden dieser Art wird in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.
Kfz-Kaskoschäden sind solche, die durch eigenes Verschulden oder äußere Umstände entstehen. Dazu zählen unter anderem Natureinflüsse, Diebstahl oder höhere Gewalt. Schäden aus selbstverschuldeten Unfällen gehören ebenfalls dazu.
Im Falle eines Unfalls – ob selbstverschuldet oder nicht – gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Rufen Sie die Polizei und – wenn nötig – den Rettungsdienst. Sichern Sie dann die Unfallstelle ab und dokumentieren Sie den Unfall in Form von Fotos der Unfallstelle und der Schäden.
Nehmen Sie danach direkt Kontakt mit einem unabhängigen Gutachter auf.
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