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Nutzungsausfall oder Mietwagen nach einem Unfall – Ihre Ansprüche

Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich schnell die praktische Frage: Wie bleiben Sie mobil – und wer zahlt das? Grundsätzlich kommen zwei Wege in Betracht: Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung. Was für Sie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab (Schadenumfang, Reparaturdauer, Verfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs, berufliche/private Nutzung etc.).


1) Nutzungsausfall – was ist das?

Nutzungsausfall ist eine Geldentschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, obwohl Sie es nutzen würden. Statt einen Mietwagen zu nehmen, erhalten Sie für die Ausfallzeit eine pauschale Entschädigung pro Tag.

Typische Voraussetzungen (vereinfacht):

  • Das Fahrzeug ist unfallbedingt nicht nutzbar (z. B. reparaturbedürftig/verkehrsunsicher)
  • Es besteht Nutzungswille (Sie hätten das Fahrzeug genutzt)
  • Es besteht Nutzungsmöglichkeit (grundsätzlich könnten Sie fahren – wenn das Fahrzeug nicht beschädigt wäre)

2) Mietwagen – wann ist das sinnvoll?

Ein Mietwagen ist oft sinnvoll, wenn:

  • Sie beruflich oder privat zwingend mobil sein müssen (z. B. Arbeitsweg, Termine, Familie)
  • die Reparatur voraussichtlich länger dauert
  • das Fahrzeug nicht fahrbereit/verkehrssicher ist
  • kein anderes zumutbares Ersatzfahrzeug verfügbar ist

Wichtig: Mietwagenkosten sind ein häufiger Prüfpunkt. Hier spielt die Schadenminderungspflicht eine Rolle (z. B. Fahrzeugklasse, Mietdauer, Tarif).


3) Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall gleichzeitig bekommen?

In der Regel gilt: Für denselben Zeitraum gibt es entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall – nicht beides.
Man kann jedoch je nach Situation Zeiträume sauber trennen (z. B. erst Mietwagen, später Nutzungsausfall) – das muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein.


4) Wie lange wird Nutzungsausfall oder Mietwagen erstattet?

Grundlage ist meist die erforderliche Ausfallzeit, zum Beispiel:

  • Reparaturdauer laut Gutachten bzw. Werkstattablauf
  • Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden (Zeit für Ersatzbeschaffung)
  • zusätzliche, nachvollziehbare Standzeiten (z. B. Teilelieferzeit) – je nach Einzelfall und Nachweis

Genau hier ist ein sauberer Ablauf wichtig: Gutachten, Terminplanung, Werkstattkommunikation und Belege helfen, Rückfragen oder Kürzungen zu vermeiden.


5) Typische Gründe für Diskussionen oder Kürzungen

Versicherungen prüfen häufig:

  • War das Fahrzeug wirklich nicht nutzbar oder nur „optisch beschädigt“?
  • War die Mietwagenklasse angemessen (kein unnötiges Upgrade)?
  • War die Mietdauer plausibel (Standzeiten, Wochenende, Verzögerungen)?
  • Gibt es ein Zweitfahrzeug, das als zumutbar angesehen wird?
  • Sind Belege/Nachweise vollständig (Mietvertrag, Rechnung, Kilometer, Zeitraum)?

Neutral gesagt: Das ist „üblich“ – und lässt sich mit guter Dokumentation meist sauber klären.


6) Was ist oft die bessere Wahl – Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab:

Nutzungsausfall passt gut, wenn …

  • Sie mobil bleiben können (z. B. Homeoffice, kurze Wege, ÖPNV möglich)
  • Sie keine Mietwagen-Organisation möchten
  • Sie lieber eine Auszahlung statt Mietkostenabwicklung haben wollen

Mietwagen passt gut, wenn …

  • Sie täglich zwingend ein Auto brauchen
  • das Fahrzeug nicht fahrbereit ist
  • Sie realistisch keine Alternativen haben

Wir helfen Ihnen dabei, das pragmatisch zu bewerten – ohne unnötige Risiken.


7) Was Sie unbedingt aufheben sollten

Damit Ansprüche sauber belegt werden können:

  • Mietwagenvertrag + Rechnung (bei Mietwagen)
  • Werkstattauftrag / Terminbestätigung / Reparaturrechnung (falls vorhanden)
  • Nachweise über Standzeiten (z. B. Teileverzug, wenn relevant)
  • Gutachten (Reparaturdauer/Schadenumfang)
  • kurze Notiz zur eigenen Nutzung (Arbeitsweg, Termine), falls Rückfragen kommen

8) Unser Vorgehen: verständlich, strukturiert, auch nach dem Gutachten

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Schadenaufnahme, sondern auch danach – z. B. bei Rückfragen zur Ausfallzeit, Plausibilitäten und dem Zusammenspiel mit Werkstatt/Regulierung. Durch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Rechtsanwälten kann die Durchsetzung berechtigter Ansprüche in vielen Fällen effizienter und schneller laufen, insbesondere wenn es Diskussionen zu Mietwagen/Nutzungsausfall gibt.

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