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Häufige Fragen & Antworten nach einem unverschuldeten Unfall – FAQ

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich genug – umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Ansprüche vollständig und sauber dokumentiert durchsetzen können. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen, die Geschädigte uns in der Praxis stellen – klar beantwortet.


1) Darf ich mir als Geschädigter meinen Kfz-Sachverständigen frei aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. So stellen Sie sicher, dass der Schaden vollständig, technisch korrekt und beweissicher dokumentiert wird und unterstützen Sie nicht nur bei der Begutachtung, sondern begleiten Sie auch nach der Gutachtenerstellung bei Rückfragen und im weiteren Ablauf der Schadenregulierung

2) Wer bezahlt das Gutachten?

Bei klarer Haftung (unverschuldeter Unfall / Gegenseite haftet) sind die Kosten des Schadengutachtens in der Regel Teil des zu ersetzenden Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei sehr kleinen Schäden kann im Einzelfall statt eines Gutachtens ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

3) Ab wann lohnt sich ein Gutachten statt Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag bildet meist nur Reparaturpositionen ab – kein merkantiler Minderwert, keine Nutzungsausfallentschädigung, keine Beweissicherungstiefe. Ein Gutachten ist besonders sinnvoll, sobald es nicht mehr eindeutig „nur ein Kratzer“ ist, bei modernen Fahrzeugen mit Sensorik/Assistenzsystemen, bei Verdacht auf verdeckte Schäden oder wenn Sie fiktiv abrechnen möchten.

4) Was ist „fiktive Abrechnung“ – und kann ich das machen?

Fiktive Abrechnung bedeutet: Sie lassen sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne die Reparaturrechnung einer Werkstatt einzureichen. Das ist grundsätzlich möglich. Wichtig: Umsatzsteuer (MwSt.) wird dabei nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist (also bei tatsächlicher Reparatur und Rechnung). Welche Positionen im Detail reguliert werden, hängt vom Fall und der aktuellen Rechtsprechung ab – hier ist eine saubere Gutachtengrundlage entscheidend.

5) Muss ich zur „Partnerwerkstatt“ der Versicherung?

Nein. Als Geschädigter entscheiden Sie frei, ob und wo repariert wird. Sie sind nicht verpflichtet, eine von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt zu wählen.

6) Was wird in einem Unfallgutachten alles ermittelt?

Ein vollständiges Gutachten enthält u. a.:

  • Reparaturweg und Reparaturkosten (nach Herstellervorgaben/Stand der Technik)
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert (bei größeren Schäden / Totalschadenprüfung)
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert), wenn zutreffend
  • Reparaturdauer
  • Lichtbilddokumentation und Beweissicherung
  • Hinweise zu Diagnose/Kalibrierung (z. B. ADAS, Sensoren, Kameras)

7) Was ist, wenn ein verdeckter Schaden erst später auffällt?

Das kommt häufig vor (z. B. Halter/Träger, Pralldämpfer, Sensorik, Befestigungen). Durch die Beweissicherung im Gutachten sind Sie deutlich besser abgesichert. Je nach Reparaturverlauf kann eine Nachkalkulation bzw. Nachbesichtigung erforderlich werden.

8) Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Oft ja. Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, können je nach Situation Mietwagenkosten oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt u. a. von Reparaturdauer, Fahrzeugklasse und Ihrer tatsächlichen Nutzung ab.

9) Was ist merkantiler Minderwert – und wann bekomme ich den ersetzt?

Der merkantile Minderwert ist der „Marktnachteil“, weil ein Fahrzeug nach einem reparierten Unfallschaden bei Verkauf/Inzahlungnahme häufig weniger erzielt. Ob und in welcher Höhe ein Minderwert anfällt, hängt stark vom Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Schadenumfang, Fahrzeugklasse) ab. Ein Gutachten dokumentiert und begründet diesen Anspruch.

10) Was passiert bei einem Totalschaden?

Man unterscheidet i. d. R. zwischen:

  • Reparaturschaden (Reparatur wirtschaftlich sinnvoll) und
  • wirtschaftlichem Totalschaden (Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert).
    Dann wird häufig nach Wiederbeschaffungswert minus Restwert abgerechnet. In bestimmten Konstellationen kann auch die Reparatur bis zu einer Grenze in Betracht kommen (Stichwort „130%-Bereich“) – das ist jedoch fallabhängig und sollte sauber begleitet werden.

11) Welche Unterlagen und Informationen braucht ihr von mir?

Hilfreich sind:

  • Unfalltag/-ort, kurze Schilderung, Beteiligte
  • Kennzeichen, Versicherung/Policenangaben der Gegenseite (sofern vorhanden)
  • Fotos vom Unfallort (wenn vorhanden)
  • Zeugenangaben
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    Keine Sorge: Wenn nicht alles vorliegt, helfen wir strukturiert beim Nachfassen.

12) Wie schnell ist ein Gutachten fertig – und wie geht es danach weiter?

Nach Besichtigung und sobald alle nötigen Daten vorliegen, erfolgt die Gutachtenerstellung zügig. Anschließend kann auf Basis des Gutachtens die Schadenabwicklung erfolgen – entweder über Reparatur, Auszahlung oder fiktive Abrechnung.

13) Warum ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt oft sinnvoll?

Weil die Regulierung dadurch häufig deutlich schneller und vollständiger läuft – insbesondere bei Kürzungen, Verzögerungen oder Diskussionen zu Positionen (z. B. Verbringung, UPE-Aufschläge, Diagnose, Wertminderung, Nutzungsausfall). Durch unsere Zusammenarbeit mit kooperierenden Fachanwälten können Geschädigte in vielen Fällen sehr effizient zur vollständigen Schadenregulierung geführt werden – ohne dass Sie sich selbst mit Schriftverkehr und Argumentation belasten müssen.

14) Muss ich der Versicherung der Gegenseite selbst alles erklären und nachweisen?

Sie können – müssen aber nicht. In der Praxis ist es oft sinnvoll, Beweissicherung, technische Begründungen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche strukturiert über Gutachten und (bei Bedarf) anwaltliche Unterstützung laufen zu lassen.

15) Bin ich nach der Gutachtenerstellung „allein“ – oder unterstützen Sie weiter?

Nein. Auch nach der Gutachtenerstellung stehen wir Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie bei Rückfragen zur Regulierung, erklären Inhalte des Gutachtens verständlich, helfen bei der Einordnung von Kürzungen/Prüfberichten und begleiten bei Bedarf die Abstimmung mit Werkstatt und/oder Rechtsanwalt – damit Ihre Ansprüche vollständig und nachvollziehbar durchgesetzt werden können.

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